In unserer Praxis behandeln wir ausschließlich Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sowie privat versicherte Patientinnen und Patienten.
Ein ärztliches Rezept ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein, um die medizinische Indikation zu dokumentieren oder die Behandlung bei privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder der Beihilfe einzureichen.
Die Abrechnung erfolgt bei Privatpatient:innen, Selbstzahler:innen und Beihilfeberechtigten auf Grundlage der Gebührenordnung für Therapeuten:innen (GebüTh) sowie einer vor Behandlungsbeginn unterzeichneten Honorarvereinbarung.
Diese Honorarvereinbarung ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch den Kostenträger wirksam.